Stand: 14. Oktober 2026
1. Anbieter und GeltungsbereichVertragspartner ist Carsten Hinrichs, handelnd unter Hinrichs Medien, Arentestraße 15, 26607 Aurich, Deutschland. Kontakt: provider@borkumpass.de, Telefon 04403 9839 888. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE281443593. Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung des webbasierten Ticketsystems sowie für gebuchte Zusatzmodule.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die bestellende Person handelt für das angegebene Unternehmen und bestätigt ihre Vertretungsberechtigung. Individuell vereinbarte Bedingungen gehen diesen Bedingungen vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters.
2. Leistungen und VerantwortlichkeitenDer Anbieter stellt einen mandantenbezogenen Zugang zum Ticketsystem bereit. Umfang, Funktionsfreigaben, Nutzungsgrenzen, Abrechnungsintervall, Preise und gegebenenfalls eine einmalige Einrichtung ergeben sich aus der vom Kunden bestätigten Buchungsprüfung. Zusätzlich ausgewählte Module werden gesondert ausgewiesen. Im gebuchten Plan bereits enthaltene Funktionen werden nicht allein wegen ihrer Aktivierung zusätzlich berechnet.
Der Kunde bleibt für seine Veranstaltungen, Angebote, Inhalte, Ticketverkäufe und die Erfüllung gegenüber seinen Teilnehmern verantwortlich. Der Anbieter wird durch den Softwarevertrag weder Veranstalter noch Verkäufer der vom Kunden angebotenen Tickets. Der Kunde sorgt insbesondere für korrekte Preise, Steuern, Verfügbarkeiten, Leistungsbeschreibungen und die für seine Angebote erforderlichen Rechtstexte.
Quellcodeüberlassung, individuelle Entwicklung, Migration vorhandener Daten, zusätzliche Dienstleistungen und bestimmte Integrationen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Sicherheitsupdates und technisch notwendige Anpassungen gehören zum Betrieb. Wesentliche vereinbarte Funktionen dürfen während der bezahlten Laufzeit nicht ohne sachlichen Grund entfallen. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder Supportreaktionszeit wird nur durch eine ausdrückliche zusätzliche Vereinbarung geschuldet.
3. Kundenbuchung und vorbereitete AccountsDie Planübersicht und eine administrative Planzuweisung sind noch keine Bestellung des Kunden. Der Platform-Admin kann einen Account, einen Planvorschlag sowie Mandanten- und Rechnungsdaten vorbereiten. Das Speichern dieser Vorbereitung, das Einrichten von Inhalten oder das Versenden einer Zugangseinladung begründet keine entgeltliche Kundenbestellung.
Der Kunde prüft seine Unternehmens- und Rechnungsdaten, den ausgewählten Plan, das Abrechnungsintervall, die angezeigten Beträge und diese Bedingungen selbst. Erst seine ausdrückliche zahlungspflichtige Bestätigung stellt eine verbindliche Bestellung dar. Auch die Übernahme eines vorbereiteten Planvorschlags erfolgt über diese Prüfung und Bestätigung. Ein Planwechsel oder eine Modulnachbuchung erfordert ebenfalls die ausdrückliche Bestätigung durch einen berechtigten Kundenadmin.
Im öffentlichen Registrierungsweg bestätigt der Kunde zusätzlich seine E-Mail-Adresse. Eine reine E-Mail-Verifikation oder Eingangsbestätigung ersetzt keine Annahme der Bestellung. Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die Bereitstellung beziehungsweise Freischaltung der bestellten Leistung zustande. Eine unverbindliche Anfrage bleibt unverbindlich.
4. Preise, Abrechnung und ZahlungEs gelten die in der Buchungsprüfung ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich der dort ausgewiesenen Umsatzsteuer. Ein angezeigter Monatspreis bei jährlicher Abrechnung ist ein Vergleichspreis; abgerechnet wird der ausgewiesene Betrag für zwölf Monate. Bei freigegebener quartalsweiser Abrechnung umfasst eine Rechnung drei Monate, bei freigegebener monatlicher Abrechnung einen Monat. Monatliche und quartalsweise Abrechnung stehen nur zur Verfügung, wenn der Anbieter sie für den Mandanten ausdrücklich freigegeben hat.
Eine einmalige Einrichtung wird vor der Bestätigung getrennt beziehungsweise als Bestandteil des Gesamtbetrags ausgewiesen. Offene Rechnungen sind innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu bezahlen. Gebühren eigener Banken und separat beauftragter Zahlungsdienste trägt der Kunde. Eine Freischaltung kann bis zur bestätigten Zahlung zurückgehalten werden. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben bestehen.
Der in der Buchungsprüfung beziehungsweise Auftragsbestätigung ausgewiesene Leistungszeitraum ist maßgeblich. Ein verspäteter Zahlungseingang verschiebt einen bereits vereinbarten Zeitraum nicht automatisch. Abweichende ausdrückliche Vereinbarungen bleiben möglich.
5. Laufzeit und KündigungDie Mindestlaufzeit und das Abrechnungsintervall ergeben sich aus der bestätigten Buchung. Ein laufender Vertrag wird nach dem vereinbarten Intervall fortgeführt, sofern keine wirksame Kündigung oder ausdrücklich abweichende Befristung vorliegt. Die Kündigung ist zum Ende der laufenden Vertragsperiode möglich und muss spätestens vor Beginn der nächsten Periode beim Anbieter eingehen. Sie kann über die Vertragsverwaltung im Account oder in Textform an provider@borkumpass.de erklärt werden. Das im Account bestätigte Vertragsende ist maßgeblich; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Ein Downgrade oder ein Wechsel des Abrechnungsintervalls beendet die laufende Vertragsperiode nicht vorzeitig. Bereits wirksam vereinbarte Zeiträume bleiben zu bezahlen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bei einer behebbaren Pflichtverletzung ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
6. Upgrades, Downgrades und ZusatzmoduleEin Upgrade wird nach verbindlicher Kundenbestätigung und bestätigter Zahlung der ausgewiesenen Differenz wirksam. Ergibt die angezeigte Verrechnung keinen zusätzlichen Zahlbetrag, erfolgt die Aktivierung nach der verbindlichen Bestätigung. Der Preisunterschied wird für den verbleibenden Vertragszeitraum anteilig berechnet. Der Kunde sieht Betrag und Wirksamkeitsdatum vor seiner Bestätigung.
Ein Downgrade und ein Wechsel des Abrechnungsintervalls werden erst nach Ablauf der laufenden Vertragsperiode wirksam. Die Prüfung nennt den vorgesehenen Beginn und die Konditionen des folgenden Zeitraums. Bei einem bestätigten Planwechsel treten die vereinbarten neuen Plankonditionen an die Stelle bisheriger individueller Preis- und Limitabweichungen, soweit keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung besteht.
Wird ein bereits bezahltes Zusatzmodul durch das Upgrade Bestandteil des neuen Plans, wird sein ausgewiesener bezahlter Restzeitraum anteilig auf die Upgradedifferenz angerechnet. Übersteigt der anrechenbare Restwert diesen Betrag, bleibt der Überschuss als Verrechnungsbetrag für folgende reguläre Rechnungen erhalten. Daraus entstehen weder eine negative Rechnung noch eine separate Gutschrift oder Auszahlung. Zwingende gesetzliche Rückzahlungsansprüche werden durch diese Verrechnungsregel nicht eingeschränkt.
Zusatzmodule können bei der Planbuchung oder später im Account gebucht werden. Maßgeblich sind ihre bestätigten Preise und Leistungszeiträume. Abwahlen wirken nach den im Account bestätigten Zeitpunkten; bezahlte laufende Zeiträume werden dadurch nicht rückwirkend aufgehoben.
7. Zugang, Nutzung und MitwirkungDer Kunde hält Unternehmens-, Rechnungs- und Administratordaten aktuell. Er schützt Zugangsdaten, vergibt Berechtigungen nur an autorisierte Personen und meldet vermuteten Missbrauch unverzüglich. Der Kunde darf das System ausschließlich rechtmäßig und innerhalb der vereinbarten Grenzen nutzen. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, unbefugte Zugriffe auf andere Mandanten, die Umgehung technischer Beschränkungen und Eingriffe in Sicherheit oder Stabilität.
Der Kunde stellt die für seine Inhalte erforderlichen Rechte sicher. Er gestattet dem Anbieter die für die vertragsgemäße Speicherung, Sicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung seiner Inhalte erforderliche Nutzung. Diese Berechtigung ist auf den Vertragszweck beschränkt. Bei Störungen stellt der Kunde die zur Eingrenzung erforderlichen Informationen bereit und wirkt im zumutbaren Umfang an der Fehlerklärung mit.
8. Drittleistungen und DatenschutzEigene Zahlungszugänge und andere separat eingebundene Drittleistungen können eigene Verträge des Kunden mit den jeweiligen Dienstleistern erfordern. Der Kunde bleibt bei eigenen Zahlungszugängen Zahlungsempfänger und ist für Rückerstattungen, Chargebacks sowie seine steuerlichen Pflichten verantwortlich. Der Anbieter schuldet keine unveränderte dauerhafte Verfügbarkeit eines bestimmten Drittanbieters.
Für die Verarbeitung von Unternehmens-, Ansprechpartner-, Login-, Buchungs-, Vertrags- und Rechnungsdaten im Verhältnis zwischen Anbieter und Mandant gelten die gesonderten B2B-Datenschutzhinweise. Der Mandant bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Teilnehmer- und Ticketkäuferdaten verantwortlich. Soweit der Anbieter solche Daten im Auftrag des Mandanten verarbeitet, gelten die datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Auftragsverarbeitung und die dazu getroffenen Vereinbarungen. Diese Bedingungen ersetzen keine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen angemessen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
9. Mängel und HaftungDer Anbieter behebt reproduzierbare Mängel innerhalb angemessener Zeit. Der Kunde meldet Störungen und übermittelt die zu ihrer Untersuchung benötigten Informationen. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Störungen, die allein aus einer vertragswidrigen Nutzung oder aus Systemen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters entstehen, begründen keine Mängelansprüche gegen den Anbieter.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Grenzen gelten auch zugunsten der Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10. Vertragsende und SchlussbestimmungenDer Kunde sichert benötigte Daten vor dem Vertragsende über die verfügbaren Exportfunktionen. Mit dem Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Personenbezogene Daten werden gelöscht, anonymisiert oder in ihrer Verarbeitung beschränkt, sobald ihr Verarbeitungszweck entfällt und keine gesetzlichen Pflichten oder berechtigten Nachweisinteressen mehr bestehen. Gesetzlich aufzubewahrende Vertrags- und Rechnungsunterlagen bleiben für diese Zwecke erhalten.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen. Unwirksame einzelne Bestimmungen lassen die übrigen Bedingungen unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.